Naturheilverfahren in der GKV 17. Juli 2008
Posted by tinadorf in Uncategorized.Tags: Beahndlungskosten, GKV, Präventionskurse, Regelversorgung
trackback
Immer mehr Krankenversicherungen bieten jetzt ihren Mitgliedern die Möglichkeit, Behandlungskosten für Naturheilverfahren im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen. Zur Förderung der Gesundheit möchten immer mehr Menschen auch Naturheilverfahren in Anspruch nehmen. Es sind zwar noch nicht viele Naturheilverfahren, die im Rahmen der Regelversorgung abgedeckt sind, aber es werden mehr.
So erstatten die Krankenkassen ihren Versicherten normalerweise die Kosten für bestimmte Präventionskurse. Wer zur Förderung seiner Gesundheit Qigong, Yoga oder Tai-Chi belegen möchte, der sollte sich bei seiner Kasse nach entsprechenden Kursen erkundigen. Größere Krankenkassen haben solche Angebote im eigenen Programm, die etwas kleineren Versicherer leisten Zuschüsse zu Kursen qualifizierter Anbieter.
Es ist bei manchen Krankenversicherungen inzwischen auch möglich, dass homöopathische Behandlungen des Vertragsarztes erstattet werden. Auch Akupunktur ist immer öfter als Regelleistung zu finden. Etwa 120 Krankenversicherungen haben eine Vereinbarung mit dem Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Homöopath können die Anamnese und folgende Besuche so mit den Kassen abrechnen. Ansonsten müsste der Patient bei den Untersuchungen deftige Privathonorare zahlen.

Viele Lehrer weisen auch schon darauf hin, auf ihrem Flyer oder ihrer Website, wenn ihre Angebote von den Krankenkassen gefördert werden.